Geschäftsbedingungen

der Firma Autohaus Habinghorst für den Neuwagenverkauf

I. Vertragsschluß

1.1
Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.

1.2
Der Käufer kann 2 Monate nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer auffordern, binnen Frist von 10 Tagen zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung, Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sollte eine Lieferung aus Gründen, die wir nicht verschuldet haben, nicht möglich sein, sind wir nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, sondern nur zur Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.

1.3
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag per Einschreiben zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beschränkt sich bei grober Fahrlässigkeit auf die Höhe der geleisteten Anzahlung.

1.4
Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder nachträgliche Vertragsänderungen sind schriftlich niederzulegen.

1.5
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile für sämtliche Ansprüche ist der Sitz des Verkäufers.

II. Preise

1.1
Der Preis des Kraftfahrzeuges versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. Umsatzsteuer. Eine Änderung des Umsatzsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung.

1.2
Ändert der Hersteller im Ausland nach Vertragsabschluß die unverbindliche Preisempfehlung für das bestellte Fahrzeug, ist der Verkäufer berechtigt bei einer Lieferzeit von mindestens 4 Monaten den Kaufpreis der Änderung der unverbindlichen Preisempfehlung entsprechend anzupassen. Ergibt sich dadurch eine Erhöhung des Kaufpreises um mehr als 5%, kann der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen 3 Wochen seit Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten.

III. Zahlung

3.1
Bei Bestellung bzw. spätestens bei Auftragsbestätigung sind mindestens 10% des Kaufpreises als Anzahlung fällig.
Diese Zahlung kann per Scheck, per Überweisung oder in bar getätigt werden.

3.2
Der Restkaufpreis ist nach Fahrzeuganlieferung des Spediteurs am Erfüllungsort fällig.

IV. Lieferung

4.1
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.
4.1
Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung des Fahrzeuges zu erfolgen. Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von weiteren 10 Tagen in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die vertragliche Leistung abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4.2
Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme verweigert oder offenkundig auch innerhalb einer Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.

4.3
Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, am Geschäftssitz des Verkäufers.

4.4
Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurück treten. Wir sind verpflichtet, den Besteller über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden jede schon erbrachte Gegenleistung des Bestellers unverzüglich erstatten.

V. Garantie

5.1
Die Fa. Autohaus Habinghorst verpflichtet sich, alle Fahrzeuge zulassungsfertig mit deutschem Kraftfahrzeugbrief und TÜV-Abnahme auszuliefern und bei Auslieferung oder unmittelbar danach eine vom jeweiligen Vertragshändler ausgefüllte und abgestempelte Garantiekarte bzw. Garantieheft zu übergeben.

5.2
Der Umfang der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellers.

VI. Verschiedenes

Alle Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers. Irrtümer und Änderungen der Ausstattung bleiben vorbehalten.

 

Stand: 25.11.2011