Die Bundesregierung treibt die Elektromobilität mit einem neuen Investitionsanreiz voran: Gewerbliche Kunden können beim Kauf von Elektrofahrzeugen ab sofort eine attraktive Sonderabschreibung geltend machen. Im Rahmen des „Investitionsboosters“ gilt eine degressive Abschreibung für alle E-Fahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden – mit einem einmaligen Steuervorteil von 75 % im ersten Jahr.
Abschreibungsmodell im Überblick
Beispiel: Für ein Elektrofahrzeug mit einem Nettopreis von 50.000 € können Sie bereits 37.500 € im ersten Jahr steuerlich geltend machen!
Zusätzlicher Vorteil bei der Dienstwagenbesteuerung
Die Grenze für die 0,25 %-Versteuerung bei privat genutzten Elektro-Dienstwagen wird von 70.000 € auf 100.000 € (Bruttolistenpreis) angehoben – somit profitieren nun auch höherwertige E-Modelle von der günstigen Dienstwagenregelung.
Drei gute Gründe für den Umstieg auf Elektromobilität
Achtung: Die Regelung läuft Ende 2027 aus – schnelles Handeln zahlt sich aus!
Ob Einzelunternehmen, mittelständischer Betrieb, oder großer Fuhrpark – Wir begleiten Sie beim Einstieg in die E-Mobilität mit maßgeschneiderten Lösungen. – Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten.