WLTP

Das neue Verbrauchs- und Abgas-Testverfahren

Rechtlicher Hinweis

Informationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2 Emissionen.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.skoda-auto.de/unternehmen/wltp.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

Effizienzklassen werden auf Grundlage der gemessenen CO2-Emission unter Berücksichtigung des Fahrzeuggewichts ermittelt. Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen werden mit D eingestuft. Fahrzeuge, die besser als der heutige Durchschnitt sind, werden mit A+++, A++, A+, A, B oder C eingestuft. Fahrzeuge, die schlechter als der Durchschnitt sind, werden mit E, F oder G beschrieben.

Veränderte Umweltvorschriften,

der technische Fortschritt und sich wandelnde Verkehrsverhältnisse haben eine Anpassung des seit 20 Jahren gültigen Messverfahrens zur Bestimmung der Verbrauchs- und Emissionswerte erforderlich gemacht. Deshalb wurde der bisher gültige Fahrzyklus NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) seit 1. September 2018 schrittweise durch das WLTP- Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure) abgelöst.

Die Arbeit an der Konzeption des neuen Prüfzyklus WLTP begann bereits vor mehreren Jahren und in internationaler Abstimmung. Das Ziel bestand von Anfang an darin, das angewendete Messverfahren an die sich verändernden Gegebenheiten anzupassen und damit ein realitätsnäheres Bild der Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte zu liefern.

Seit 1. Januar 2021 sind alle Länder der EU verpflichtet, dafür zu sorgen, dass neue Fahrzeuge mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen Prüfzyklus WLTP beworben werden. Der deutsche Gesetzgeber arbeitet daher an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte. Das bedeutet, dass für Fahrzeuge des Modelljahrs 2023 ausschließlich WLTP-Werte zur Verfügung stehen, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren.

Links

Auf diesen Seiten erhalten Sie einen Überblick über die Veränderungen und Auswirkungen von WLTP für Sie als Kunden sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Vergleich NEFZ & WLTP

Fragen und Antworten

NEFZ („Neuer Europäischer Fahrzyklus“) bezeichnet eine Prüfstandmessung, die seit 1992 europaweit genutzt wurde, um die Abgasemissionen und den Kraftstoffverbrauch von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen zu erfassen.

NEFZ wurde von der weltweit einheitlichen Testmethode WLTP („Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure“) abgelöst. Das neue Verfahren soll den Verbrauch eines Fahrzeugs realistischer abbilden und beruht auf einem veränderten Testzyklus mit strengeren Prüfvorgaben.

Ergänzend zu WLTP sollen in Europa die Emissionen nach dem RDE-Prüfverfahren („Real Driving Emissions“) ermittelt werden, indem die Messungen im laufenden Straßenverkehr erfolgen.

Während im WLTP 30 Minuten auf einem Rollenprüfstand unter standardisierten Rahmenbedingungen gefahren wird, findet der RDE-Test auf öffentlichen Straßen statt. Bei der RDE-Messung wird ein Streckenmix mit zufälliger Beschleunigung und Abbremsung gefahren, der zwischen 90 und 120 Minuten in Anspruch nimmt. Zusätzliche Unterscheidung: WLTP misst CO2, Abgas und Verbrauch, RDE misst nur Abgase und Partikel.

Seit September 2017 erfolgt sukzessive die Umstellung auf WLTP und RDE. Seit September 2018 ist das WLTP-Testverfahren für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht, ebenso die Limitierung der Partikelanzahl (PN) in RDE. Ab September 2019 ist zusätzlich ein RDE-Grenzwert für Stickoxide (NOx) für alle Neuzulassungen verbindlich.

Die nach dem WLTP-Testverfahren ermittelten Werte sollen Verbrauch, CO2- und Abgasemissionen realistischer abbilden. Dies kann dazu führen, dass höhere Kraftstoffverbräuche und CO2-Emissionen bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und geringere Reichweiten von Elektrofahrzeugen anzugeben sind. Die individuelle Wahl des Motors und der Sonderausstattungen haben ebenfalls Auswirkungen auf die Verbrauchs- und CO2-Werte. Je nach nationaler Gesetzesregelung kann das auch höhere CO2-Steuern zur Folge haben.

Das RDE-Testverfahren wiederum zeigt, wie sich die Abgasperformance der Fahrzeuge im realen Straßenverkehr verhält. Ergebnisse von einzelnen RDE-Fahrten können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://erwin.seat.com/erwin/showHome.do

Solange Ihr Fahrzeug vor dem 1. September 2018 zugelassen wurde, wird es nicht neu getestet. Die Regeln, die zum Zeitpunkt der Zulassung galten, bleiben für alle bereits zugelassenen Fahrzeuge bestehen – diese genießen Bestandsschutz. Nur bei Neuzulassungen greifen die Veränderungen durch WLTP – und damit auch bei der Kfz-Steuer. Auch beim Kauf eines jungen Gebrauchtwagens wird sich durch WLTP nichts an der Steuerlast ändern, die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Werte bleiben über seine Lebensdauer hin unverändert.

Hier ist es wichtig zu unterscheiden: Im Fokus der WLTP-Messung stehen die Verbrauchs- und CO₂-Emissionswerte, die Ihnen volle Transparenz beim Fahrzeugkauf ermöglichen sollen. Neben der Kundeninformation ist der Klimaschutz ein weiteres Ziel von WLTP. CO₂ ist ein Treibhausgas, das zur globalen Erwärmung beiträgt, aber kein Schadstoff. WLTP ist somit keine Reaktion auf die aktuelle Debatte. Mit der zusätzlichen RDE-Messung wird der Schadstoffausstoß im realen Verkehr gemessen und sichergestellt, dass neue Fahrzeuge die zulässigen Höchstwerte unabhängig von den Bedingungen einhalten.

Bei Dieselmotoren kommt ein SCR-Katalysator zum Einsatz, der die Partikelzahl wirksam reduziert. Im SCR-Katalysator wird AdBlue in den heißen Abgasstrom abgegeben, das die schädlichen Stickoxide in harmlosen Stickstoff umwandelt, der den Hauptbestandteil unserer Luft ausmacht. Zum gleichen Zweck wird bei Benzinern ein Ottopartikelfilter eingesetzt, der eine saubere Verbrennung der entstehenden Partikel ermöglicht und die Partikel zu CO₂ verbrennt.

Die Abgasnorm Ihres Fahrzeugs lässt sich in den Zulassungspapieren ablesen. Dort finden Sie in Feld 14 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 die Angabe zur Abgasnorm und eine Emissionskennung. Die Emissionskennung gibt genaueren Aufschluss über die Abgasnorm und sagt Ihnen, ob Ihr Fahrzeug der Norm Euro 6b, c oder d-TEMP entspricht. Die Kennung können Sie offiziellen Listen des Kraftfahrtbundesamtes entnehmen.

ŠKODA erklärt WLTP

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