Die staatliche E-Auto-Förderung für Elektro- und Plug-In-Hybrid-Neuwagen

Sie denken über den Kauf oder das Leasing eines neuen Elektroautos nach? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt!

Die Bundesregierung hat 2026 erneut eine staatliche Förderung für den Kauf und das Leasing von neuen Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen eingeführt. Besonders Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren von den neuen, sozial gestaffelten Förderkonditionen. 

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet.

Förderfähig sind alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen.

Wann startet die Förderung?

Das staatliche Förderportal ist ab sofort freigeschaltet und hier erreichbar. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1. Januar 2026.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender). Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Nachweis des Haushaltseinkommens: Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag können Sie demnach den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2024 und 2023 ansetzen.

Wird es eine Mindesthaltedauer geben?

Die Förderung wird eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing beinhalten. Sie beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung. Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen.

Förderungsbeträge

Weitere Informationen erhalten Sie hier: BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung

¹ Die dargestellte Prämie in Höhe von 6.000 Euro dient als Beispiel für ein rein batterieelektrisches Fahrzeug bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 45.000 Euro sowie einem Haushalt mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Eine garantierte staatliche Förderung ist dabei nicht berücksichtigt. Angaben zur E-Auto-Förderung dienen ausschließlich der Information. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Beantragung, Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Auszahlung erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden.
 
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