75 % Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge – Jetzt als Unternehmen profitieren!

Die Bundesregierung treibt die Elektromobilität mit einem neuen Investitionsanreiz voran: Gewerbliche Kunden können beim Kauf von Elektrofahrzeugen ab sofort eine attraktive Sonderabschreibung geltend machen. Im Rahmen des „Investitionsboosters“ gilt eine degressive Abschreibung für alle E-Fahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden – mit einem einmaligen Steuervorteil von 75 % im ersten Jahr.

 Abschreibungsmodell im Überblick

  • 75 % im ersten Jahr
  • 10 % im zweiten Jahr
  • 5 % im dritten & vierten Jahr
  • 3 % im fünften Jahr
  • 2 % im sechsten Jahr

➡️ Beispiel: Für ein Elektrofahrzeug mit einem Nettopreis von 50.000 € können Sie bereits 37.500€ im ersten Jahr steuerlich geltend machen!

Zusätzlicher Vorteil bei der Dienstwagenbesteuerung

Die Grenze für die 0,25 %-Versteuerung bei privat genutzten Elektro-Dienstwagen wird von 70.000€ auf 100.000 (Bruttolistenpreis) angehoben – somit profitieren nun auch höherwertige E-Modelle von der günstigen Dienstwagenregelung.

Drei gute Gründe für den Umstieg auf Elektromobilität

  1. Steuerlich profitieren: 75 %-Sonderabschreibung + erweiterte 0,25 %-Regelung
  2. Kostenvorteile nutzen: Geringere Betriebskosten durch günstige Ladetarife
  3. Nachhaltig auftreten: Modernes, umweltbewusstes Image für Ihr Unternehmen

Achtung: Die Regelung läuft Ende 2027 aus – schnelles Handeln zahlt sich aus!

Ob Einzelunternehmen, mittelständischer Betrieb, oder großer Fuhrpark – Wir begleiten Sie beim Einstieg in die E-Mobilität mit maßgeschneiderten Lösungen. – Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten.