EU-Fahrzeuge

Eurowagen Infos

Wir möchten Sie hiermit über das Thema der Gewährleistung eines Euro-Neuwagens informieren.

Jeder EU-Kunde, so auch Sie, ist aufgrund der aktuellen Rechtsprechung überall in der Europäischen Union dazu berechtigt, das Erbringen von Garantieleistungen bei einem Werkshändler seiner Wahl zu fordern.

Dieser Umstand besteht auch ungeachtet dessen, in welchem EU-Land der Kunde das Fahrzeug gekauft oder in Betrieb genommen wurde.

Entscheidend ist ausschließlich, dass Sie als Kunde innerhalb der Gewährleistungsfrist einen berechtigten Gewährleistungsanspruch geltend machen.

Sie sehen also, dass Ihnen auch bei Kauf eines EU-Fahrzeuges im Zuge eines zusammenwachsenden und zukunftsorientierten Europas entgegen einer zum Teil verbreiteten Auffassung keinerlei Nachteile im Gewährleistungs- und Service Bereich entstehen.

Wir wünschen Ihnen daher weiterhin gute Fahrt und heißen Sie in unserem freundlichen Autohaus jederzeit willkommen.

Falls dennoch einmal Probleme auftreten sollten, stehen wir unseren Kunden selbstverständlich mit unserem Serviceteam unter der Rufnummer 02305-97346-11 zur Verfügung.

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