1.1 Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
1.2 Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder nachträgliche Vertragsänderungen sind ausschließlich schriftlich niederzulegen.
1.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile für sämtliche Ansprüche ist der Sitz des Verkäufers.
2.1 Der Preis des Kraftfahrzeuges versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. Umsatzsteuer. Eine Änderung des Umsatzsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung.
2.2 Ändert der Hersteller im Ausland nach Vertragsabschluss die unverbindliche Preisempfehlung für das bestellte Fahrzeug, ist der Verkäufer berechtigt bei einer Lieferzeit von mindestens vier Monaten den Kaufpreis der Änderung der unverbindlichen Preisempfehlung entsprechend anzupassen. Ergibt sich dadurch eine Erhöhung des Kaufpreises um mehr als 5%, kann der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen drei Wochen seit Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten.
3.1 Bei Bestellung bzw. spätestens bei Zugang der Auftragsbestätigung sind mindestens 10% des Kaufpreises als Anzahlung fällig.
3.2 Der restliche Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
3.3 Zahlungsbedingungen: Die Zahlung hat bargeldlos zu erfolgen. Bargeldzahlungen sind nur nach vorheriger, schriftlich zu erfolgender Absprache möglich.
a) Banküberweisung: Im Falle einer Banküberweisung muss der zu überweisende Betrag spätestens zwei Tage vor Fahrzeugübergabe auf unserem Konto eingegangen sein.
b) Zahlung durch bestätigten Landeszentralbankscheck (LZB-Scheck)
4.1 Der Käufer kann zwei Monate nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer auffordern, binnen Frist von zehn Tagen zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung, Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sollte eine Lieferung aus Gründen, die wir nicht verschuldet haben, nicht möglich sein, sind wir nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, sondern nur zur Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.
4.2 Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungs-störungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
4.3 Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag per Einschreiben zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beschränkt sich bei grober Fahrlässigkeit auf die Höhe der geleisteten Anzahlung.
4.4 Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.
4.5 Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von acht Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung des Fahrzeuges zu erfolgen. Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von weiteren zehn Tagen in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die vertragliche Leistung abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme verweigert oder offenkundig auch innerhalb einer Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.
4.6 Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, am Geschäftssitz des Verkäufers.
4.7 Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, den Besteller über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden jede schon erbrachte Gegenleistung des Bestellers unverzüglich erstatten.
5.1 Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle eines Mangels des Kaufgegenstandes innerhalb des ursprünglichen Gewährleistungszeitraums (Verjährungsfrist) kann der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Wird in diesem Fall Nacherfüllung durch Nachbesserung geleistet, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist von Ansprüchen wegen eines Mangels für den betroffenen Kaufgegenstand einmalig um 12 Monate, sofern es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt.
5.2 Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die vorgenannte Haftungsbegrenzung und der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5.3 Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
5.4 Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt Folgendes:
a) Ansprüche auf Beseitigung von Sachmängeln kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kauf-gegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d) Ansprüche wegen eines Rechtsmangels kann der Käufer beim Verkäufer geltend machen.
5.5 Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
Alle Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers. Irrtümer und Änderungen der Ausstattung bleiben vorbehalten.
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch dazu verpflichtet.
Stand: Juni 2026
